Vereinbarung zur Ehrenamtlichen Teilnahme
Diese Vereinbarung tritt erst in Kraft, wenn Sie mit der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten beginnen.
Durch Bestätigung Ihrer Teilnahme stimmen Sie den folgenden Bedingungen für das Projekt Need4Deed (nachfolgend „Projektvermittler“ genannt) zu:
- Umfang der Ehrenamtlichen Tätigkeit:
- Als Ehrenamtliche/r werden Sie unter Anleitung des Projektvermittlers an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen, einschließlich:
- Direkte Kommunikation mit Geflüchteten oder über Sozialarbeiter und Ehrenamtskoordinatoren.
- Unterstützung bei niedrigschwelligen Dolmetschaufgaben für Geflüchtete bei Arztterminen und Behördengängen.
- Unterstützung in Gemeinschaftsunterkünften bei Aktivitäten wie Kinderbetreuung, Sport, Übersetzungen, Gartenarbeit und anderen Freizeitaktivitäten, die durch den Ehrenamtskoordinator der Unterkunft organisiert werden.
- Art der Vereinbarung:
- Ihre Teilnahme erfolgt vollständig freiwillig und unentgeltlich. Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis und schafft keinen Anspruch auf eine zukünftige Anstellung.
- Art der Vereinbarung:
- Ihre Teilnahme erfolgt vollständig freiwillig und unentgeltlich. Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis und schafft keinen Anspruch auf eine zukünftige Anstellung.
- Die Einsatzzeiten werden in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt. Bei Verhinderung informieren Sie bitte den Projektvermittler rechtzeitig.
- Haftung und Versicherung:
- Sie haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
- Der Projektvermittler übernimmt keine Haftung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Die Versicherungs- und sonstigen rechtlichen Verantwortlichkeiten richten sich nach den vertraglichen Regelungen oder dem gesetzlichen Schutz der Gemeinschaftsunterkunft, in der die von Ihnen unterstützten Geflüchteten leben.
- Verschwiegenheit und Datenschutz:
- Sie verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
- Beendigung:
- Beide Parteien können diese Vereinbarung mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Im beiderseitigen Einvernehmen kann diese Frist verkürzt werden.
- Aufwandsentschädigung:
- Sie haben Anspruch auf Erstattung von notwendigen Auslagen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen, sofern dies vorher mit dem Projektvermittler vereinbart wurde.
- Sonstiges:
- Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.